Jugendschutz

Eingangskontrolle – Zutritt erst ab 18

Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise schutzbedürftig. Wir haben ihnen gegenüber eine besondere Verantwortung !

Daher dürfen unsere Spielstätten, ausnahmslos nur Erwachsene ab 18 Jahren betreten !

Das sehen nicht nur wir so, das ist auch im Jugendschutzgesetz verankert!

Die konsequente Umsetzung der Richtlinien des Jugendschutzgesetzes ist uns wichtig!

In allen unseren Spielhallen finden die Gäste Informationen und Hinweisschilder!

Unser Mitarbeiter/innen im Service werden regelmäßig über gesetzliche Bestimmungen und deren Einhaltung geschult.

Das qualifizierte Personal führt Zutrittskontrollen durch, prüft Ausweisdokumente und verwehrt gegebenenfalls den Einlass!

Strengstens achten wir als Spielhallenbetreiber auf die Einhaltung des Jugendschutzes!